neue Coronaschutzverordnung

Mitteilung des TVM vom 17.05.2021:

„Die neue Coronaschutzverordnung, die seit dem 15.05.2021 in Kraft ist, sieht für den Tennissport als kontaktfreie Sportart erfreulicherweise weitreichende Lockerungen vor.

Viele Details konnten wir seit vergangenen Freitag zusammen mit den NRW-Verbänden TVN und WTV abstimmen. Die Frage der Zulässigkeit des Wettspielbetriebs ist derzeit noch in Klärung. Hierzu können wir uns voraussichtlich erst im Laufe der Woche äußern.“

Hier ein Auszug der neuen Verordnung:

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